FAQ

Allgemein

In den jeweiligen Stellenbeschreibungen werden die Ansprechpartner genannt. Gerne können Sie aber auch unter der Telefonnummer 06021-456060 mit uns in Kontakt treten.

Tariflich ist derzeit eine Höchstüberlassung von 18 Monaten möglich. Hier gibt es einzelne Ausnahmeregelungen unter anderem durch Vereinbarungen durch den Betriebsrat oder bei Anlehnung an einen Tarifvertrag.

Natürlich ist dies möglich. Weitere Informationen erfragen Sie am besten persönlich bei uns.

Vertragliches

Sie bekommen auch ohne Arbeitseinsatz Ihr Gehalt weiter gezahlt wie vertraglich vereinbart.

Die Kündigungsfriste sind auch tariflich geregelt. Diese betragen innerhalb der ersten vier Wochen 2 Arbeitstage, ab der 5. Woche bis zum Ende des 2. Monats, 1 Woche und vom 03. Monat bis Ende 06. Monat, 2 Wochen. Danach geltend die gesetzlich Kündigungsfristen nach § 622 BGB.

Auch in der Arbeitnehmerüberlassung gibt es Anspruch auf Überstundenzuschläge. Diese werden mit + 25 % verrechnet.

Tariflich ist derzeit eine Höchstüberlassung von 18 Monaten möglich. Hier gibt es einzelne Ausnahmeregelungen unter anderem durch Vereinbarungen durch den Betriebsrat oder bei Anlehnung an einen Tarifvertrag.