Datenschutz
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Datenschutzerklärung
1. Arbeitnehmerüberlassung
1. Über uns
Wir, die A-Team GmbH, sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten. Details zu uns können Sie jederzeit unserem Impressum entnehmen.
Der sorgfältige Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten hat bei uns höchste Priorität. Wir halten uns bei der Verarbeitung an die gesetzlichen Bestimmungen, bspw. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie die damit verbundenen nationalen Bestimmungen.
Diese Datenschutzerklärung gilt für www.a-team-zeitarbeit.de. Falls Sie im Rahmen unseres Angebots zu Webseiten anderer Betreiber wechseln, gelten dort jeweils eigene Datenschutzbestimmungen, für deren Inhalt die jeweiligen Betreiber dieser Webseiten verantwortlich sind.
Da wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten in unserer Unternehmensgruppe geben möchten, finden Sie nachfolgend eine Übersicht über alle unsere Dienste, in deren Rahmen wir personenbezogene Daten erheben und verarbeiten.
Soweit für einzelne Dienste gesonderte oder zusätzliche Bedingungen gelten oder wir Sie um eine Einwilligung bitten, weisen wir Sie vor Inanspruchnahme des jeweiligen Dienstes gesondert darauf hin.
Wir treffen darüber hinaus verschiedenste Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. So erfolgt die Übertragung zwischen Ihrem Webbrowser und unseren Servern beispielsweise grundsätzlich transportverschlüsselt; darüber hinaus unterhalten wir eine Vielzahl von technischen und auch organisatorischen Maßnahmen, um Ihre Daten stets zu schützen.
2. Warum wir Ihre Daten verarbeiten
Sie können unsere Webseite grundsätzlich ohne Offenlegung Ihrer Identität nutzen. Wenn Sie bspw. mit uns in Kontakt treten möchten, fragen wir Sie nach Ihrem Namen und nach anderen persönlichen Informationen. Es unterliegt Ihrer freien Entscheidung, ob Sie diese (erweiterten) Daten eingeben. Daten, die wir zur Erbringung unserer Dienste von Ihnen zwingend benötigen, sind als solche gekennzeichnet.
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zu den folgenden Zwecken aufgrund folgender Rechtsgrundlagen:
– Vertragsanbahnung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) und b) DSGVO
– Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
– Kundenmanagement gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c), f) DSGVO
– Kommunikation und Datenaustausch gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), c), f) DSGVO
– Außendarstellung und Werbung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a), f) DSGVO
– Umsetzung von Einwilligungserklärungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
– Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gemäß
Art. 6 Abs. 1 lit. c) und f) DSGVO
– Bewerberauswahlverfahren im Rahmen der Personal- und Ressourcenverwaltung aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. a), b) DSGVO i.V.m. § 26 BDSG
3. Welche Daten wir von Ihnen erheben und verarbeiten
Wir erheben unterschiedliche Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie beispielsweise einem Namen identifiziert werden kann. Unter personenbezogene Daten fallen bspw. Informationen wie Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und Ihr Geburtsdatum (sofern angegeben). Statistische Informationen, die mit Ihnen weder direkt noch indirekt in Verbindung gebracht werden können – wie bspw. die Beliebtheit einzelner Webseiten unseres Angebots oder die Anzahl der Nutzer einer Seite – sind keine personenbezogenen Daten. Dabei gibt es unmittelbar und mittelbar erhobene Daten. In beiden Fällen werden Daten nur im notwendigen Umfang erhoben; die Daten werden ausschließlich zu den unter Ziffer 2 genannten Zwecken verarbeitet. Ob Sie uns Daten übermitteln möchten, die zwar die Nutzung unserer Dienste für Sie optimieren, dafür aber nicht notwendig sind liegt in Ihrer Entscheidung. Entsprechende Datenfelder sind als ‚freiwillig‘ gekennzeichnet.
Die unmittelbar erhobenen Daten umfassen:
– Mailadresse, Name zur Kontaktaufnahme über unser Kontakt-Formular
– Bewerberdaten, zur Durchführung unseres Online-Bewerbungsverfahrens
– Daten, die Sie uns aktiv und bewusst im Rahmen der Nutzung unserer Services übermitteln,
– Weitere Daten, die Sie uns freiwillig übermitteln, bspw. von Ihnen befüllte, als ‚freiwillig‘ gekennzeichnete Datenfelder
Darüber hinaus werden bei der Nutzung unserer Services mittelbar Daten über Sie erhoben:
– Technische Verbindungsdaten, bspw. die aufgerufene Seite unseres Webangebots, Ihre IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Aufrufs, eingesetztes Endgerät, Browserkonfigurationsdaten.
Minderjährige:
Unsere Webseite richtet sich nicht an Minderjährige und wir erheben auch nicht wissentlich personenbezogene Daten von Minderjährigen.
Sofern Personen unter 16 Jahren personenbezogene Daten an uns übermitteln, ist dies nur gestattet, sofern der Erziehungsberechtigte selbst eingewilligt hat oder der Einwilligung des Jugendlichen zugestimmt hat. Hierzu müssen uns gemäß Art. 8 Abs. 2 DSGVO die Kontaktdaten des Erziehungsberechtigten mitgeteilt werden, um uns von der Einwilligung bzw. der Zustimmung des Erziehungsberechtigten zu überzeugen. Diese Daten sowie die Daten des Minderjährigen werden dann entsprechend dieser Datenschutzerklärung verarbeitet.
Sofern wir feststellen, dass ein Minderjähriger unter 16 Jahren personenbezogene Daten an uns gesandt hat, ohne dass der Erziehungsberechtigte selbst eingewilligt oder der Einwilligung des Minderjährigen zugestimmt hat, werden wir die Daten umgehend löschen.
4. Wer Zugriff auf Ihre Daten hat und an wen wir Ihre Daten übermitteln
a) Zugriff
Der Zugriff auf Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten beschränkt sich auf unsere Mitarbeiter, und die von uns beauftragten Dienstleister, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung mit diesen personenbezogenen Daten umgehen müssen.
Soweit Dritte Zugriff auf Ihre Daten erhalten, haben wir hierfür von Ihnen die Erlaubnis eingeholt oder es besteht hierfür eine gesetzliche Grundlage.
Wir setzen zur Erbringung von Leistungen und zur Verarbeitung Ihrer Daten auch Dienstleister ein, u.a. für das Hosting unserer Services, die Absicherung unserer Webserver oder für das Webseitentracking. Soweit für diese besonderen Bestimmungen gelten, haben wir diese nachfolgend beim jeweiligen Service für Sie ausgeführt. Die Dienstleister verarbeiten die Daten ausschließlich auf Weisung von uns und sind zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet worden. Sämtliche Auftragsverarbeiter wurden sorgfältig ausgewählt und erhalten nur in dem Umfang und für den benötigten Zeitraum Zugang zu Ihren Daten, der für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist bzw. in dem Umfang, in dem Sie in die Datenverarbeitung und -nutzung eingewilligt haben.
b) Übermittlung in Drittstaaten und Rechtsgrundlage
Die Server einiger der von uns eingesetzten Dienstleister befinden sich in den USA und anderen Ländern außerhalb der Europäischen Union. Unternehmen in diesen Ländern unterliegen einem Datenschutzgesetz, das allgemein personenbezogene Daten nicht in demselben Maße schützt, wie es in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Fall ist. Soweit Ihre Daten in einem Land verarbeitet werden, welches nicht über ein anerkannt hohes Datenschutzniveau wie die Europäische Union verfügt, stellen wir über vertragliche Regelungen oder andere anerkannte Instrumente sicher, dass Ihre personenbezogenen Daten angemessen geschützt werden. Wir weisen Sie im Rahmen der einzelnen Services hierauf nochmals ausdrücklich hin.
Soweit eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten stattfindet, erfolgt diese auf Grundlage des EU-Standardvertrags 2010 gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO i.V.m. mit dem Beschluss der EU-Kommission vom 05.02.2010 (2010/87/EU) bzw. aufgrund Ihrer Einwilligung gemäß Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO.
c) Übermittlung an Strafverfolgungs- und Strafermittlungsbehörden
In Ausnahmefällen übermitteln wir personenbezogene Daten an Strafverfolgungs- und Strafermittlungsbehörden. Dies geschieht aufgrund entsprechender gesetzlicher Verpflichtungen, bspw. aus der Strafprozessordnung, der Abgabenordnung, des Geldwäschegesetzes oder Landespolizeigesetzen.
5. Speicherfristen
Wir speichern personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder Ihrer Einwilligung.
Zur Festlegung der konkreten Speicherdauer ziehen wir dabei nachfolgende Kriterien heran:
Wir speichern die personenbezogenen Daten bis die Zwecke wegfallen, für die sie erhoben wurden (bspw. bei Beendigung einer Vertragsbeziehung bzw. durch letzte Aktivität, falls kein Dauerschuldverhältnis vorliegt, oder im Falle eines Widerrufs Ihrer Einwilligung für die konkrete Datenverarbeitung).
Eine Speicherung darüber hinaus erfolgt nur, sofern
– gesetzliche Aufbewahrungspflichten (bspw. nach AO und HGB) bestehen;
– die Daten noch zur Geltendmachung und Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen Rechtsansprüche benötigt werden, bspw. aufgrund technologischer und forensischer Anforderungen zur Abwehr von Angriffen auf unsere Webserver und deren Verfolgung;
– die Löschung dem schutzwürdigen Interesse der betroffenen Personen entgegenstehen würde;
– oder
– eine sonstige Ausnahme gemäß Art. 17 Abs. 3 DSGVO Anwendung findet.
6. Ihre Rechte
Ihnen stehen eine Reihe gesetzlicher Rechte zu, auf die wir Sie nachfolgend hinweisen möchten. Zusätzlich steht Ihnen selbstverständlich auch unser Datenschutzbeauftragter bei allen Fragen rund um Ihre von uns zu Ihrer Person erhobenen und verarbeiteten Daten unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
a) Recht auf Auskunft und Datenübertragbarkeit
Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden bei uns verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Sofern die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung oder gemäß Art 6 Abs. 1 b) DSGVO auf einem Vertrag beruht, können Sie gemäß Art. 20 Abs. 1 DSGVO auch verlangen, die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Auf Ihren Wunsch hin leiten wir die Daten auch direkt an den von Ihnen bestimmten Empfänger weiter.
b) Recht auf Berichtigung, Einschränkung und Löschung
Des Weiteren können Sie gemäß Art. 16 bis 18 DSGVO eine Berichtigung, Einschränkung (Sperrung) oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten von uns verlangen, wenn die Daten bei uns falsch verarbeitet wurden, ein Grund für eine Einschränkung der weiteren Datenverarbeitung gegeben ist, oder die Datenverarbeitung aus unterschiedlichen Gründen rechtswidrig geworden ist, oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Wir weisen darauf hin, dass Ihr Recht auf
Löschung durch gesetzliche Aufbewahrungsfristen eingeschränkt sein kann.
c) Widerspruchsrechte
Beruht unsere Datenverarbeitung ausschließlich auf unserem berechtigten Interesse gemäß Art 6 Abs. 1 f) DSGVO, können Sie gegen diese Verarbeitung Widerspruch gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO einlegen. Dann stellen wir die Verarbeitung Ihrer Daten ein, es sei denn wir können schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechtsanspruchs. Des Weiteren haben Sie immer das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Direktwerbung mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO.
d) Widerrufsrecht
Haben Sie uns die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch eine Einwilligung erlaubt, steht Ihnen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO ein Widerrufsrecht mit Wirkung für die Zukunft zur Verfügung.
e) Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Es steht Ihnen frei, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung oder andere nationale und internationale Datenschutzgesetze verstößt.
Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon: +49 981 53 1300
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
f) Kontaktdaten
Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie uns eine formlose Mitteilung an die nachfolgenden Kontaktdaten senden. Ebenso richten Sie bitte den Widerruf Ihrer Einwilligung mit der Angabe, welche Einwilligungserklärung Sie widerrufen möchten, an die folgenden Kontaktdaten:
Verantwortlicher:
A-Team GmbH
Kleberstr. 6-8
63739 Aschaffenburg
Telefon: +49 06021 4560 60
E-Mail: datenschutz@a-team-zeitarbeit.de
Datenschutzbeauftragter:
it.sec GmbH
Einsteinstrasse 55
89077 Ulm
Telefon +49 731 20589 24
datenschutz@it-sec.de
7. Nutzung unserer Webseite – Profiling, Cookies & Webtracking
a) Grundsätzliches zu Cookies und Opt-Out-Möglichkeiten
Wir setzen in einigen Bereichen unserer Webseite so genannte Cookies ein, bspw. um Präferenzen der Besucher erkennen und die Webseite entsprechend optimal gestalten zu können. Dies ermöglicht eine Erleichterung der Navigation und ein hohes Maß an Benutzerfreundlichkeit einer Webseite. Cookies helfen uns ebenfalls bei der Identifizierung besonders populärer Bereiche unseres Internetangebots. Cookies sind kleine Dateien, die auf der Festplatte eines Besuchers abgelegt werden. Sie erlauben es, Informationen über einen bestimmten Zeitraum vorzuhalten und den Rechner des Besuchers zu identifizieren. Zur besseren Benutzerführung und individuellen Leistungsdarstellung setzen wir permanente Cookies ein.
Ferner verwenden wir so genannte Session-Cookies, die automatisch gelöscht werden, wenn Sie Ihren Browser schließen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass er Sie über die Platzierung von Cookies informiert. So wird der Gebrauch von Cookies für Sie transparent. Dies geschieht, um die Autorisierung von Aktionen und die Authentifizierung des anfragenden Nutzers unserer Dienste zu prüfen. Die Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. c) i.V.m. Art. 32 und Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist die Absicherung unseres Webservers, um sich bspw. gegen Angriffe zu verteidigen, und die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit unserer Dienste.
Nicht technisch notwendige Cookies setzten wir erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung ein, die Sie selbstverständlich jederzeit widerrufen können.
Im Rahmen unserer Cookie-Information auf unserer Webseite haben Sie diesbezüglich folgender Erklärung zugestimmt:
Diese Webseite verwendet Tracking-Cookies bzw. Tracking-Software, um Ihnen u.a. den vollen Funktionsumfang unserer Webseite und damit ein besseres Online-Erlebnis bieten zu können. Nähere Informationen zu den bei uns verwendeten Cookies sowie von Ihnen hierzu erteilten Einwilligungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Technisch nicht notwendige Cookies werden jedoch erst aktiviert, nachdem Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben.
Wenn Sie die Nutzung von Cookies völlig ausschließen, können Sie möglicherweise einzelne Funktionen unserer Webseite nicht verwenden. Bitte bedenken Sie auch, dass das Löschen aller Cookies dazu führt, dass auch Opt-Out Cookies gelöscht werden. Sie müssen diese daher ggf. neu setzen. Cookies sind ferner Browser-gebunden, d.h. sie müssen grundsätzlich für jeden von Ihnen genutzten Browser auf jedem von Ihnen genutzten Gerät gesondert gesetzt werden. Die dazu notwendigen Links finden Sie nachfolgend bei der Beschreibung des jeweiligen Services.
Nachfolgende Cookies werden bei uns zu näher beschriebenem Zweck eingesetzt:
Name des Cookies | Verwendungszweck | Speicherdauer | Technisch notwendig |
PHPSESSID | Session | ja | |
wordpress_test_cookie | Session | ja | |
wp-postpass_2b. | Session | ja | |
_gat_UA-XXX | Dieses Cookie wird von Google Analytics genutzt, um die Anfragefrequenz zu steuern. | 1 Tag | nein |
_gid | Dieses Cookie wird von Google Analytics genutzt, um zwischen Benutzern zu unterscheiden. | 1 Tag | nein |
_ga | Dieses Cookie wird von Google Analytics genutzt, um zwischen Benutzern zu unterscheiden. | 2 Jahre | nein |
Weitere Angaben zu eingesetzten Cookies finden Sie in der Cookie-Richtlinie (EU).
b) Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Website, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. In unserem Auftrag wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Eine Möglichkeit, der Webanalyse durch Google Analytics zu widersprechen, besteht darin, einen Opt-Out-Cookie zu setzen, welcher Google anweist, Ihre Daten nicht für Zwecke der Webanalyse zu speichern oder zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Lösung die Webanalyse nur so lange nicht erfolgen wird, wie der Opt-Out-Cookie vom Browser gespeichert wird. Wenn Sie den Opt-Out-Cookie jetzt setzen möchten, klicken Sie bitte https://developers.google.com/analytics/devguides/collection/gajs/?hl=de#disable.
Sie können aber auch die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren. Der aktuelle Link ist: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.
Empfänger der Daten: Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Rechtsgrundlage für die Übermittlung ist der EU-Standardvertrag 2010 gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO i.V.m. mit dem Beschluss der EU-Kommission vom 05.02.2010 (2010/87/EU). Zusätzliche Maßnahmen, um einen höheren Schutz der personenbezogenen Daten und einen effektiven Rechtsschutz für betroffene Personen zu gewährleisten sind derzeit in Vorbereitung.
8. Ergänzende Hinweise und Bestimmungen zu einzelnen Services
a) Kontaktformular für allgemeine Anfragen
Daten, die Sie uns über unser Kontaktformular unter https://a-team-zeitarbeit.de/kontakt/ oder an die dort angegebenen Kontaktdaten übermitteln, werden zum Zwecke der Kommunikation und des Datenaustauschs sowie ggf. zur Vertragsanbahnung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), c), f) DSGVO verarbeitet, also um Ihnen auf Ihre konkrete Anfrage zu antworten.
Über das Kontaktformular fragen wir die folgenden personenbezogenen Daten von Ihnen ab:
– Namensangaben (freiwillige Angaben)
– E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)
– Telefon (freiwillige Angaben)
– Stadt (freiwillige Angaben)
– Textfelder, um das Anliegen zu beschreiben (Pflichtfeld)
Diese Daten werden solange gespeichert wie deren Verarbeitung für diese Zwecke erforderlich ist bzw. bis zum Ablauf etwaiger sich daran anschließender Aufbewahrungsfristen.
b) Online-Bewerbungsverfahren
Wir bieten Ihnen unter https://a-team-zeitarbeit.de/stellenangebote/ die Möglichkeit, sich bei uns online zu bewerben. Hierfür fragen wir die folgenden Daten von Ihnen ab:
– Name
– Vorname
– Adresse
– Beruf
– Telefon
– Weiteres Telefon
– E-Mail
Zudem können Sie uns sonstige Angaben zu Ihnen, die erforderlich sind zur Überprüfung Ihrer fachlichen Eignung, wie Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Zertifikate über fachliche Qualifikationen und Fortbildungen sowie Zeugnisse über die Schul-, Hochschul- und Berufsausbildung, als Anhang hochladen.
Die Datenverarbeitung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, § 26 BDSG-Neu.
Die Übertragung der durch Sie eingegebenen Daten sowie der mitgesendeten Dateianhänge erfolgt über eine transportgesicherte Verbindung. Ihre elektronischen Bewerbungsdaten werden von der zuständigen Personalabteilung entgegengenommen und lediglich an die für die jeweilige Stelle zuständige Fachabteilung bzw. an die mit der Abwicklung betrauten Personen weitergeleitet. Alle Beteiligten behandeln Ihre Bewerbungsunterlagen mit der gebotenen Sorgfalt und absolut vertraulich.
Nach Abschluss des Bewerberauswahlverfahrens werden wir Ihre Bewerbungsunterlagen noch für
3 Monate aufbewahren und danach löschen bzw. etwaige Kopien vernichten, sofern wir keinen Arbeitsvertrag mit Ihnen geschlossen haben. Sollten wir Ihre Bewerbungsunterlagen in unseren Bewerberpool aufnehmen wollen, werden wir Sie dahingehend kontaktieren. In der Benachrichtigung werden Sie über die weitere Verarbeitung Ihrer Daten informiert und können dann aktiv in die weitere Aufbewahrung Ihrer Daten und Unterlagen einwilligen. Ihr Bewerberkonto und die darin gespeicherten Daten bleiben, unabhängig von einer konkreten aktiven Bewerbung, dann für weitere 12 Monate bzw. bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung gespeichert, damit Sie die Möglichkeit haben, sich auch auf weitere Stellen bei uns zu bewerben.
Sofern wir einen Arbeitsvertrag mit Ihnen schließen, werden Sie über die damit verbundene Verarbeitung Ihrer Daten ebenso informiert.
Selbstverständlich können Sie uns Ihre Bewerbung auch per Post oder per E-Mail zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen, die Sie uns per E-Mail senden, unverschlüsselt an uns übertragen werden. Wir empfehlen daher den Gebrauch des Online-Bewerbungsportals oder den postalischen Weg.
c) Kontaktaufnahme für Personalanfragen
Daten, die Sie uns an die unter https://a-team-zeitarbeit.de/personal-finden angegebenen Kontaktdaten übermitteln, werden zum Zwecke der Kommunikation und des Datenaustauschs, zur Vertragsanbahnung und -abwicklung sowie zum Kundenmanagement gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), c), f) DSGVO verarbeitet, also um Ihnen auf Ihre konkrete Anfrage zu antworten, wie wir Ihr Unternehmen, dem Sie angehören, im Bereich Bewerbermanagement und Personalvermittlung unterstützen können. Diese Daten werden solange gespeichert wie deren Verarbeitung für diese Zwecke erforderlich ist bzw. bis zum Ablauf etwaiger sich daran anschließender Aufbewahrungsfristen.
d) Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung
Briefwerbung
Im gesetzlich erlaubten Rahmen verwenden wir ggf. auch Ihren Namen und die uns bekannte Postanschrift für die Zusendung von Werbung für eigene Angebote. Rechtsgrundlage ist
Art. 6 Abs. 1 lit. f) i.V.m. Erwägungsgrund 47 DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist die Förderung des Absatzes oder der Nachfrage bei unseren Bestandskunden. Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu Werbezwecken jederzeit für die Zukunft widersprechen. Eine Mitteilung in Textform an die oben genannten Kontaktdaten ist ausreichend. Anschließend werden wir Ihre Daten aus unserem Verteiler löschen. Die Daten, die Ihren Widerspruch belegen, werden wir anschließend noch für 6 Jahre aufbewahren gemäß Art. 17 Abs. 3 lit. e) DSGVO. In dieser Zeit werden Ihre personenbezogenen Daten jedoch gegen weitere Verarbeitungen gesperrt.
Telefonwerbung
Im gesetzlich zulässigen Rahmen verwenden wir ggf. bei Geschäftskunden auch Ihren Namen, Firmenzugehörigkeit und Ihre angegebene Telefonnummer, um über eigene Angebote, ihr mutmaßliches Interesse vorausgesetzt, zu informieren. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) i.V.m. Erwägungsgrund 47 DSGVO, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG. Unser berechtigtes Interesse ist die Förderung des Absatzes oder der Nachfrage bei unseren geschäftlichen Bestandskunden. Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu Werbezwecken jederzeit für die Zukunft widersprechen. Eine Mitteilung in Textform an die oben genannten Kontaktdaten ist ausreichend. Anschließend werden wir Ihre Daten aus unserem Verteiler löschen. Die Daten, die Ihren Widerspruch belegen, werden wir anschließend noch für 6 Jahre aufbewahren gemäß Art. 17 Abs. 3 lit. e) DSGVO. In dieser Zeit werden Ihre personenbezogenen Daten jedoch gegen weitere Verarbeitungen gesperrt.
Wir nutzen Instagram zur Informationsvermittlung und Kontaktanbahnung
Über unsere Onlinepräsenz im sozialen Netzwerk Instagram informieren wir unsere Follower über aktuelle Themen, insbesondere Stellenausschreibungen.
Dort aktive Nutzer können uns folgen und mit uns kommunizieren. Dabei verarbeiten wir die Nutzernamen (regelmäßig Pseudonyme) der Personen, die mit uns Kontakt aufnehmen oder auf unsere Posts verlinkt werden. Zudem verarbeiten wir die Kommunikationsinhalte, also die Information, die Nutzer uns mitteilen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dabei unvermeidlich Nutzungsdaten anfallen, die vom Plattformbetreiber (Facebook) zu eigenen Zwecken erhoben und verarbeitet werden. Dabei findet auch eine Übermittlung in Drittstaaten statt, in denen Betroffenenrechte gemäß der DSGVO ggf. nicht gewährleistet werden können. Dies findet allerdings auch ohne den Besuch unseres Instagram-Profils statt, sobald sich jemand einen Account auf Instagram anlegt und diesen nutzt. Wir haben leider keine Einflussmöglichkeit auf den Plattformbetreiber und dessen Tun, weisen unsere Besucher aber gern auf dessen Datenschutzinformationen hin: https://help.instagram.com/519522125107875
Bei Fragen und wenn Sie Ihre Betroffenenrechte geltend machen möchten, wenden Sie sich gern an uns. Sollte sich Ihr Anliegen auf eine Datenverarbeitung beziehen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich der Plattform liegt, unterstützen wir Sie natürlich auch gern.
Arbeitnehmerüberlassungsgenehmigung
Die Firma A-Team GmbH (im folgenden: Personaldienstleister) ist im Besitz der unbefristeten Arbeitnehmerüberlassungsgenehmigung.
2. Allgemeines
Für sämtliche vom Personaldienstleister aus und im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erbrachte oder zu erbringende Dienstleistungen gelten die nachstehenden AGB. Abweichende AGB des Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) gelten auch dann nicht, wenn der Personaldienstleister nicht ausdrücklich widerspricht oder der Auftraggeber erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.
3. Vertragsabschluss
3.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser AGB und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).
3.2 Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, dem Zeitarbeitnehmer den Umgang mit Geld und/oder Wertsachen zu übertragen, wird er vorab mit dem Personaldienstleister eine gesonderte Vereinbarung treffen.
3.3. Der Personaldienstleisters ist Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.. Der Personaldienstleister erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit den im Betrieb des Auftraggebers eingesetzten Zeitarbeitnehmern abgeschlossen hat, die iGZ-DGB-Tarifverträge einschließlich der Branchenzuschlagstarifverträge vollständig in ihrer jeweils gültigen Fassung einbezogen werden.
3.4. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor dem im Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbeginn aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber selbst oder einem mit dem Auftraggeber konzernmäßig im Sinne des § 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausgeschieden ist.
3.5. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassungsverträge in den letzten drei Monaten und einem Tag über einen anderen Personaldienstleister beim Auftraggeber tätig war. Andernfalls informiert der Auftraggeber den Personaldienstleister über die kürzere Unterbrechung. Vorangegangene Einsätze werden in diesem Falle bei der Vereinbarung der Einsatzdauer berücksichtigt.
3.6. Sofern der Personaldienstleister dem Auftraggeber Arbeiter im Sinne des § 1b Satz 1 AÜG (Verbot der Überlassung in das Bauhauptgewerbe) überlässt, bestätigt der Auftraggeber, dass im Einsatzbetrieb nicht überwiegend Gewerke im Sinne des § 1 der Baubetriebe-Verordnung erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Personaldienstleister über eine Änderung unverzüglich zu informieren.
4. Arbeitsrechtliche Beziehungen / Kettenverleih
4.1 Der Abschluss dieser Vereinbarung begründet keine arbeitsrechtliche Beziehung zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Auftraggeber. Der Personaldienstleister ist Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers. Der Personaldienstleister sichert dem Auftraggeber zu, dass nur Arbeitnehmer überlassen werden, die in einem Arbeitsverhältnis zum Personaldienstleister stehen.
4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass er Zeitarbeitnehmer weder offen (offengelegte Arbeitnehmerüberlassung) noch verdeckt (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, z. B. Schweinwerkverträge) weiter überlässt (kein Kettenverleih)
4.3. Für die Dauer des Einsatzes bei dem Auftraggeber obliegt diesem die Ausübung des arbeitsbezogenen Weisungsrechts. Der Auftraggeber wird dem Zeitarbeitnehmer nur solche Tätigkeiten zuweisen, die dem mit dem Personaldienstleister vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereich unterliegen und die dem Ausbildungsstand des jeweiligen Zeitarbeitnehmers entsprechen. Im Übrigen verbleibt das Direktionsrecht bei dem Personaldienstleister.
5. Fürsorge-, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/Arbeitsschutz
5.1 Der Auftraggeber übernimmt die Fürsorgepflicht im Zusammenhang mit Arbeitsschutzmaßnahmen am Beschäftigungsort des Zeitarbeitnehmers (§ 618 BGB, § 11 Abs. 6 AÜG). Er stellt den Personaldienstleister insoweit von sämtlichen Ansprüchen des Zeitarbeitnehmers sowie sonstiger Dritter frei, die aus einer nicht oder nicht ausreichenden Wahrnehmung dieser Pflicht resultieren.
5.2 Sofern für den Einsatz der überlassenen Arbeitnehmer
5.2.1. behördliche Genehmigungen erforderlich sind oder werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese vor Aufnahme der Beschäftigung durch den Zeitarbeitnehmer einzuholen und dem Personaldienstleister die Genehmigung auf Anfrage vorzulegen;
5.2.2. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind, werden diese vom Personaldienstleister innerhalb der ersten drei Monate der Überlassung durchgeführt und dem Auftraggeber nachgewiesen;
5.2.3 Nachuntersuchungen erforderlich werden, teilt der Auftraggeber dies dem Personaldienstleister schriftlich mit. Nachuntersuchungen werden von dem für den Auftraggeber zuständigen Werksarzt oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, von einem vom Personaldienstleister beauftragten Betriebsarzt auf Kosten des Personaldienstleisters durchgeführt. Eine abweichende Kostenaufteilung kann vereinbart werden.
5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet,
5.3.1. gemäß § 5 ArbSchG vor Aufnahme der Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers die mit dessen Tätigkeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die geeigneten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik vor Aufnahme der Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers zu treffen.
5.3.2. den Zeitarbeitnehmer vor Tätigkeitsbeginn gemäß § 12 ArbSchG über Sicherheit und Gesundheitsschutz am entsprechenden Arbeitsplatz ausreichend und angemessen zu unterweisen;
5.3.3.die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes für den jeweiligen Einsatz im Betrieb des Auftraggebers umzusetzen. Die Beschäftigung des Zeitarbeitnehmers über 10 Stunden pro Werktag hinaus bedarf der Absprache mit dem Personaldienstleister. Über werktägliche 10 Stunden hinaus darf nur gearbeitet werden, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung aufgrund eines Tarifvertrages des Auftraggebers gemäß § 7 Arbeitszeitgesetz oder eine behördliche Genehmigung dies zulässigerweise vorsieht oder ein außergewöhnlicher Fall im Sinne des § 14 Arbeitszeitgesetz gegeben ist.
5.3.4. Im Falle von Sonn- oder Feiertagsarbeit dem Personaldienstleister einen Nachweis darüber zur Verfügung zu stellen, aus dem sich ergibt, dass eine Berechtigung zur Anordnung von Sonn- bzw. Feiertagsarbeit besteht;
5.3.5. dem Personaldienstleister einen Arbeitsunfall sofort zu melden und ihm alle nach § 193 Absatz 1 SGB VII erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Personaldienstleister meldet den Arbeitsunfall bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
5.4. Der Auftraggeber stellt dem Personaldienstleister unverzüglich nach Überlassung des Zeitarbeitnehmers eine den Anforderungen des § 6 ArbSchG genügende Dokumentation zur Verfügung.
5.5 Zur Wahrnehmung seiner Arbeitgeberpflichten wird dem Personaldienstleister während der Arbeitszeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen eingeräumt.
5.6. Der Auftraggeber hat seine Arbeitnehmer über geltende Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und -hinweise zu informieren und zu belehren. Der Auftraggeber hat vor Arbeitsaufnahme der eingesetzten Arbeitnehmer eine arbeitsplatzspezifische Arbeitsschutz- und Sicherheitsbelehrung durchzuführen. Die Belehrung ist vom Auftraggeber zu dokumentieren und dem Personaldienstleister in Kopie auszuhändigen.
5.7 Sofern Zeitarbeitnehmer des Personaldienstleisters aufgrund fehlender oder mangelhafter Sicherheitseinrichtungen oder Vorkehrungen im Betrieb des Auftraggebers die Arbeitsleistung ablehnen, haftet der Auftraggeber für die dadurch entstehenden Ausfallzeiten.
6. Zurückweisung/Austausch von Zeitarbeitnehmern
6.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Zeitarbeitnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Personaldienstleister zurückzuweisen, wenn ein Grund vorliegt, der den Personaldienstleister zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Zeitarbeitnehmer berechtigen würde (§ 626 BGB). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gründe für die Zurückweisung detailliert darzulegen. Im Falle der Zurückweisung ist der Personaldienstleister berechtigt, andere fachlich gleichwertige Zeitarbeitnehmer an den Auftraggeber zu überlassen.
6.2 Darüber hinaus ist der Personaldienstleister jederzeit berechtigt, aus organisatorischen oder gesetzlichen Gründen an den Auftraggeber überlassene Zeitarbeitnehmer auszutauschen und fachlich gleichwertige Zeitarbeitnehmer zu überlassen.
7. Mitteilungspflichten / Anpassung des Verrechnungssatzes
7.1 Der Einsatz in einem anderen als dem im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag genannten Betrieb des Auftraggebers, der Austausch von Arbeitnehmern innerhalb des Betriebes sowie die Zuweisung anderer als der im Vertrag vereinbarten Tätigkeiten bedürfen der Zustimmung des Personaldienstleisters. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Personaldienstleister rechtzeitig vorab darüber zu informieren, wenn der Zeitarbeitnehmer im Ausland eingesetzt werden soll. Änderungen des Einsatzortes sowie des Arbeitsbereiches berechtigen den Personaldienstleister zur Änderung des Stundenverrechnungssatzes.
7.2 Der Auftraggeber teilt dem Personaldienstleister auch vor dem Hintergrund von Mindestlohnverpflichtungen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes eine Änderung der Tätigkeit der überlassenen Arbeitnehmer umgehend mit. Die Parteien sind sich einig, dass der Personaldienstleister berechtigt ist, den vereinbarten Stundensatz anzupassen, wenn die ausgeübte Tätigkeit mindestlohnpflichtig wird oder wenn der Mindestlohn steigt.
7.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Personaldienstleister unaufgefordert unverzüglich etwaige für ihn in Zukunft geltenden Tarifverträge, die eine Abweichung von der Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten vorsehen, und/oder etwaige im Betrieb des Auftraggebers, an den der Personaldienstleister Arbeitnehmer überlässt, zukünftig geltenden Betriebsvereinbarungen, die aufgrund eines Tarifvertrages eine Abweichung von der Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten vorsehen, in Kopie zu übermitteln. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund eines Tarifvertrages und/oder einer Betriebsvereinbarung eine kürzere Überlassungshöchstdauer als 18 Monate geregelt ist.
7.4 Der Auftraggeber teilt dem Personaldienstleister mit, wenn und soweit er den Zeitarbeitnehmern Zugang zu seinen Gemeinschaftseinrichtungen gewährt. Über diesbezügliche Änderungen unterrichtet der Auftraggeber den Personaldienstleister unverzüglich.
8. Personalauswahl / Personaleinsatz / Streik
8.1 Die Personalauswahl erfolgt durch den Personaldienstleister auf Grundlage der in der textlichen Bedarfsmeldung vereinbarten Anforderungsprofile.
8.2 Der Personaldienstleister verpflichtet sich, für die vorgesehenen Arbeiten geeignetes Personal auszuwählen. Bei angeforderten Qualifikationen, für die ein anerkannter Ausbildungsberuf existiert, verpflichtet sich der Personaldienstleister, nur solches Personal auszuwählen und dem Auftraggeber zu überlassen, dass diese Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Abweichendes muss schriftlich vereinbart werden.
8.3 Der Personaldienstleister stellt sicher, dass die eingesetzten Arbeitnehmer sofern sie nicht Staatsangehörige eines EWR-Staates oder der Schweiz sind, zur Aufnahme der Tätigkeit aufgrund ausländerrechtlicher Regelungen berechtigt sind. Auf Nachfrage des Auftraggebers sind vom Personaldienstleister entsprechende Nachweise vorzulegen.
8.4 Der Personaldienstleister ist berechtigt, bei dem Auftraggeber eingesetzte Arbeitnehmer jederzeit gegen andere Arbeitnehmer auszutauschen, sofern diese den vereinbarten Anforderungsprofilen entsprechen. Der Auftraggeber ist hierüber unverzüglich zu informieren.
8.5. Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf Austausch des Zeitarbeitnehmers, wenn dieser für die vorgesehene Tätigkeit nicht geeignet ist. Die fehlende Eignung muss entsprechend nachgewiesen werden. Dieser Anspruch steht dem Auftraggeber auch dann zu, wenn Gründe vorliegen, die ihn im Falle eigener Arbeitgeberposition zur außerordentlichen Kündigung berechtigen würden (§ 626 BGBG). Ist der Auftraggeber der Auffassung, es liege ein Anspruch auf Austausch im Sinne dieses Absatzes vor und will er deswegen den Einsatz des betreffenden Arbeitnehmers beenden, so hat er den Personaldienstleister hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und den Austausch zu begründen.
8.6. Nimmt der überlassene Arbeitnehmer seine Tätigkeit beim Auftraggeber nicht oder nicht zeitgerecht auf, unterrichtet der Auftraggeber den Personaldienstleister hierüber unverzüglich. Unterbleibt die unverzügliche Anzeige durch den Auftraggeber, stehen diesem Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der nicht oder nicht rechtzeitig erfolgten Aufnahme der Tätigkeit durch den Zeitarbeitnehmer gegen den Personaldienstleister nicht zu.
9. Abrechnung / Preisanpassung
9.1 Bei sämtlichen von dem Personaldienstleister angegebenen Verrechnungssätzen handelt es sich um Nettoangaben. Der Personaldienstleister wird dem Auftraggeber bei Beendigung des Auftrages – bei fortdauernder Überlassung wöchentlich – eine Rechnung unter Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer stellen, es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrücklich eine abweichende Abrechnungsweise.
9.2 Die Abrechnung erfolgt auf Basis der effektiv geleisteten Arbeitsstunden, wobei mindestens die vereinbarte betriebliche Arbeitszeit abzurechnen ist. Es sind die Arbeitsstunden für jeden überlassenen Arbeitnehmer durch Tätigkeitsnachweise zu belegen, die je überlassenem Arbeitnehmer wöchentlich auszufüllen und von einem Beauftragten des Auftraggebers nach sachlicher Prüfung zu unterschreiben sind. Die überlassenen Arbeitnehmer haben hierzu die beim Auftraggeber vorgegebenen Instrumente (Arbeitszeitnachweis/elektronische Arbeitszeiterfassung) zu nutzen, soweit diese vorhanden sind.
9.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine zeitnahe Ausstellung der Tätigkeitsnachweise zu ermöglichen. Aus den Tätigkeitsnachweisen müssen der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit mit Pausen ersichtlich sein.
9.4 Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der von dem Personaldienstleister erteilten Abrechnung bei dem Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen – ohne Abzug – fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 8 Werktagen ab Zugang der Rechnung auf dem Geschäftskonto des Personaldienstleisters eingeht. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht (§ 286 Absatz 2 BGB) § 288 BGB (Verzugszinsen) findet Anwendung.
9.5 Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen oder Zahlungen auf die von dem Personaldienstleister erteilten Abrechnungen befugt. Zahlungen an den Zeitarbeitnehmer haben keine Erfüllungswirkung.
9.6 Befindet sich der Auftraggeber (teilweise) mit der Vergütungszahlung in Verzug, so wird die Vergütung für sämtliche noch nicht fakturierten Stunden, deren Ableistung der Auftraggeber auf einem Tätigkeitsnachweis bereits durch seine Unterschrift bestätigt hat, sofort fällig. Dem Personaldienstleister steht bei Nichtleistung durch den Auftraggeber ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
9.7 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist der Personaldienstleister berechtigt, gemäß § 288 Abs. 2 BGB einen Verzugszins in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden beim Personaldienstleister nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden ist.
9.8 Der Personaldienstleister ist berechtigt, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Überlassungsvergütung nach billigem Ermessen anzupassen, wenn sich Veränderungen in der Kostensituation ergeben. Das billige Ermessen setzt voraus, dass bei der Anpassung lediglich die neue Kostensituation berücksichtigt wird, wie z. B. durch eine Erhöhung der Entgelte im iGZ-DGB Tarifwerk, durch die Geltung eines neu in Kraft getretenen oder bisher nicht einschlägigen Branchenzuschlagstarifvertrags oder durch Änderungen beim EqualPay eintritt. Vorstehendes gilt auch, wenn die ausgeübte Tätigkeit mindestlohnpflichtig wird oder wenn der Mindestlohn steigt.
10. Ausschluss von Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung
10.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Personaldienstleisters aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrechnung geltend zu machen, es sei denn, die vom Auftraggeber geltend gemachte Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
10.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen des Personaldienstleisters an Dritte abzutreten.
11. Gewährleistung / Haftung
11.1 Der Personaldienstleister stellt sicher, dass die eingesetzten Arbeitnehmer über die erforderliche Qualifikation verfügen. Auf Nachfrage des Auftraggebers weist er die Qualifikation nach.
11.2 Im Hinblick darauf, dass die überlassenen Arbeitnehmer unter Leitung und Aufsicht des Auftraggebers ihre Tätigkeit ausüben, haftet der Personaldienstleister nicht für Schäden, die diese in Ausübung oder anlässlich ihrer Tätigkeit verursachen. Der Auftraggeber stellt den Personaldienstleister von allen etwaigen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Zeitarbeitnehmern übertragenen Tätigkeiten erheben sollen.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung des Personaldienstleisters sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Das betrifft sowohl gesetzliche als auch vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere Fälle im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Namentlich haftet der Personaldienstleister nicht für Arbeitsergebnisse der Zeitarbeitnehmer oder Schäden, die diese in Ausübung oder anlässlich ihrer Tätigkeit verursachen oder die dem Auftraggeber durch Unpünktlichkeit oder Abwesenheit der Zeitarbeitnehmer entstehen.
11.4 Der Auftraggeber stellt den Personaldienstleister von allen Forderungen frei, die dem Personaldienstleister aus einer Verletzung des Auftraggebers der sich aus diesem Vertrag ergebenen Zusicherungen und Verpflichtungen (z. Bsp. Prüf- und Mitteilungspflichten) erwachsen. Der Personaldienstleister verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchsstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.
12. Übernahme von Zeitarbeitnehmern / Vermittlungsprovision
12.1 Eine Vermittlung liegt vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen während der Dauer des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Arbeitnehmer des Personaldienstleisters ein Arbeitsverhältnis eingeht. Eine Vermittlung liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Überlassung, höchstens aber 12 Monate nach Beginn der Überlassung, mit dem Zeitarbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis eingeht. Dem Auftraggeber bleibt in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass der Abschluss des Arbeitsverhältnisses nicht aufgrund der vorangegangenen Überlassung erfolgt ist.
12.2 Eine Vermittlung liegt ebenfalls vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen direkt nach der Herstellung des Kontaktes zu dem Bewerber durch den Personaldienstleister ohne eine vorherige Überlassung ein Arbeitsverhältnis eingeht.
12.3 Maßgebend für den Zeitpunkt der Begründung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Zeitarbeitnehmer ist nicht der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme, sondern der Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages.
12.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Personaldienstleister mitzuteilen, ob und wann ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Wenn im Streitfall der Personaldienstleister Indizien für den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Zeitarbeitnehmer darlegt, trägt der Auftraggeber die Beweislast dafür, dass ein Arbeitsverhältnis nicht eingegangen wurde.
12.5 In den Fällen der Ziffer 12.1 und 12.2 hat der Auftraggeber eine Vermittlungsprovision an den Personaldienstleister zu zahlen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind im gleichen Umfang provisionspflichtig wie unbefristete Arbeitsverhältnisse. Die Höhe der Vermittlungsprovision beträgt bei direkter Übernahme des Zeitarbeitnehmers ohne vorherige Überlassung 2,5 Bruttomonatsgehälter. Im Übrigen beträgt die Vermittlungsprovision im Falle einer Übernahme innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn der Überlassung 2 Bruttomonatsgehälter, bei einer Übernahme innerhalb des 4. bis 6 Monats nach Beginn der Überlassung 1,5 Bruttomonatsgehälter, bei einer Übernahme innerhalb des 7. bis 9. Monats 1 Bruttomonatsgehalt und bei einer Übernahme innerhalb des 10. bis 12. Monats nach Beginn der Überlassung 0,5 Bruttomonatsgehälter.
12.6 Berechnungsgrundlage der Vermittlungsprovision ist das zwischen dem Auftraggeber und dem Zeitarbeitnehmer vereinbarte Bruttomonatsgehalt, mindestens aber das zwischen dem Personaldienstleister und dem Zeitarbeitnehmer vereinbarte Bruttomonatsgehalt. Der Auftraggeber legt dem Personaldienstleister eine Kopie des unterschriebenen Arbeitsvertrages vor. Bei Unterbrechungen in der Überlassung ist der Beginn der letzten Überlassung vor Begründung des Arbeitsverhältnisses maßgeblich. Die Vermittlungsprovision ist zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Provision ist zahlbar 8 Tage nach Eingang der Rechnung.
12.7 Wird der Mitarbeiter aufgrund eines freien Mitarbeitervertrages bzw. eines Vertrages mit einem Selbständigen für den Auftraggeber tätig, gelten die Bestimmungen entsprechend mit der Maßgabe, dass anstatt des Bruttomonatsgehaltes das zwischen dem Auftraggeber und dem Mitarbeiter vereinbarte monatliche Honorar die Basis der Berechnungsgrundlage bildet.
12.8 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch im Falle der Vermittlung des Arbeitnehmers in ein Ausbildungsverhältnis mit dem Auftraggeber. Berechnungsgrundlage der Vermittlungsprovision ist in diesem Falle die zwischen dem Auftraggeber und dem Zeitarbeitnehmer vereinbarte Bruttoausbildungsvergütung, mindestens aber das zwischen den Personaldienstleister und dem Zeitarbeitnehmer zuletzt vereinbarte Bruttomonatsgehalt.
13. Vertragslaufzeit / Kündigung
13.1 Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbestimmte Dauer. In den ersten sechs Wochen des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 5 Werktagen zu kündigen, und danach mit einer Frist von 10 Werktagen gekündigt werden.
13.2 Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt, wenn
13.2.1 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein solches droht
13.2.2 der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht
13.2.3 der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 11.4 verstößt
13.2.4 der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 9.8 nicht akzeptiert
13.3 Kündigungen bedürfen in jedem Falle der Textform. Zeitarbeitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.
14. Geheimhaltung / Datenschutz
14.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen einschließlich aller personenbezogenen Daten der überlassenen Zeitarbeitnehmer streng vertraulich zu behandeln. Das Gleiche gilt für alle erlangten Kenntnisse über interne Geschäftsvorgänge und -abläufe der Vertragsparteien. Hiervon ausgenommen sind alle Daten und Informationen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind.
14.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die erlangten Informationen, Daten und Kenntnisse mit äußerster Sorgfalt zu behandeln. Sie treffen diejenigen Vorkehrungen, die zum Schutz der Informationen und Daten erforderlich sind, mindestens aber diejenigen Vorkehrungen, mit denen sie besonders sensible Informationen über ihr eigenes Unternehmen schützen. Sie verpflichten sich weiter, die erhaltenen Informationen und Daten ausschließlich zu Zwecken der vereinbarten Leistungserbringung zu verarbeiten und sie weder anderweitig zu nutzen, noch sie an Dritte weiterzuleiten oder sie diesen zugänglich zu machen.
14.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich zudem zur Einhaltung der Anforderungen der Datenschutzgesetze. Die jeweiligen Mitarbeiter werden auf das Datengeheimnis verpflichtet.
14.4 Die in dieser Ziffer festgelegten Verpflichtungen wirken auch nach Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien fort. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Beendigung die ihm bekannt gewordenen Informationen und Daten umgehend zu löschen, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen. Vom Personaldienstleister erhaltene Datenträger sind zurückzugeben oder zu vernichten.
15. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
15.1 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126 a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Personaldienstleister und dem Auftraggeber ist der Sitz der jeweiligen Geschäftsstelle des Personaldienstleisters, die den vorliegenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen hat, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Der Personaldienstleister kann seine Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Auftraggebers geltend machen.
15.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Personaldienstleister und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.4 Der Personaldienstleister erklärt, nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen gemäß Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teilzunehmen.
15.5 Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der auf dieser Grundlage abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
A-Team GmbH – Geschäftsbereich Zeitarbeit